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apostrophe

Inh. Katia Nassois

Kirchstr. 7

35452 Heuchelheim

Deutschland

 

Tel.: +49 (0)641 / 320 50 359
Mobil: +49 (0)176 / 22 88 60 10
k.nassois@apostrophe-online.com

 

Ust.-IdNr.: DE269599165

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzer (lt. Richtlinien des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. )

 


§1 – Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen apostrophe, Kirchstr. 7, 35452 Heuchelheim (weiter im Text – Übersetzer) und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

 

Die Geschäftsbedingungen werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

 

 

§2 – Auftragserteilung

Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge in schriftlicher Form, per Post oder per E-Mail.

 

Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von dem Übersetzer schriftlich per Post oder per E-Mail bestätigt worden ist.

 

 

§3 – Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.

 

Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

 

 

§4 – Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).

 

Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

 

Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

 

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

 

Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

 

Der Auftraggeber garantiert gegenüber dem Übersetzer, dass er das Urheberrecht an dem zur Anfertigung der Übersetzung übersandten Ausgangstext innehat und räumt dem Übersetzer hiermit das Recht zur Übersetzung des Ausgangstextes ein.

 

 

§5 – Mängelbeseitigung
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.

 

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

 

Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

 

Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

 

§6 – Haftung
Die Haftung des Übersetzers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.

 

Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Aufruhr, Naturkatastrophen), Verkehrsstörungen, Ausfall oder Störung der Stromversorgung oder Telekommunikationseinrichtungen, plötzliche Erkrankung des Übersetzers oder sonstige vom Übersetzer nicht zu vertretende Hindernisse verursacht worden sind.

 

Für Beschädigung oder Verlust auf dem Versandweg haftet der Übersetzer nicht.

 

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein und ist auf die Höhe des Rechnungswertes des in Frage stehenden Auftrages beschränkt.

 

Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Übersetzers. 

 

 

§7 – Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

 

§8 – Mitwirkung Dritter

Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

 

Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend §7 verpflichten.

 

 

§9 – Vergütung

Alle Preise verstehen sich brutto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Die Höhe des Honorars wird auf Zeilenbasis oder als Pauschalpreis vereinbart.

 

Eine Standardzeile umfasst 55 Anschläge mit Leerzeichen.

 

Maßgebend für die Berechnung sind die tatsächliche Länge und der Schwierigkeitsgrad des vom Auftraggeber gelieferten Textes oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

 

Eilaufträge, die Überstunden, Nacht-, Feiertag, - oder Sonntagsarbeit verlangen, werden entsprechend nach Vereinbarung gegen einen angemessenen Aufschlag ausgeführt.

 

Kostenvoranschläge werden nach Überprüfung des Textes und etwaiger Sonderwünsche des Auftraggebers erstellt.

 

Sofern nicht anders vereinbart, wird das Honorar unmittelbar nach Fertigstellung der Übersetzung berechnet.

 

Bei dem ersten Auftrag sowie bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt werden.

 

Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung besteht, sind die Rechnungen des Übersetzers innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto fällig und ohne Abzug per Überweisung zahlbar.

 

Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf.

 

Im Verzugsfall ist der Übersetzer unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen und Provisionen gemäß den üblichen Sätzen deutscher Banken für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3,5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

 

Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem Übersetzer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können (z. B. gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Exekutionen, Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen usw.), kann der Übersetzer jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig machen, sowie gestundete Forderungen sofort fällig stellen.


 

§10 – Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Übersetzung Eigentum des Übersetzers.

 

Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

 

Bei Weitergabe unserer Übersetzung an Dritte setzt sich unser Eigentumsvorbehalt fort.

 

Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

 

 

§11 – Rücktrittsrecht

Tritt der Auftraggeber nach der Angebotsannahme vom Vertrag zurück, hat er bereits ausgeführte Leistungen zu 100 %, noch ausstehende zu 50 %, mindestens aber 25 % des Auftragsvolumens zu bezahlen.

 

 

§12 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

 

Erfüllungsort ist 35390 Gießen.

 

Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

 

 

§13 – Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

 

§14 – Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

 

 

Heuchelheim, 01.03.2013